Reisebedingungen für Pauschalreisen

 

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ute Wirth, Omnibusreisen, nachstehend „Wirth-Reisen“, abgekürzt WR, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluß des Reisevertrags, Verpflichtung des Buchenden
1.1. Mit der Buchung /Reiseanmeldung bietet der Kunde WR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von WR bei Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Für telefonische Buchungen gilt:
a) bis 2 Wochen vor Reisebeginn nimmt WR telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von WR zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluß und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 BGB wird eine Nachzahlung in Höhe von 20 %, mindestens aber € 50,--, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Std., schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75—nicht so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluß ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber WR unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann WR eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Verwendungen von Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wir folgt berechnet:
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
• ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80 %
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall ungenommen, WR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
3.4. WR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit WR nachweist, das ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht WR einen solchen Anspruch geltend, so ist WR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen ungerührt.

4.Umbuchungen
4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann WR bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Kunden erheben.
4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen

5. Rücktritt von WR wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
5.1. WR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch WR muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) WR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) WR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von WR später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn WR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch WR dieser gegenüber geltend zu machen.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


6. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung WR Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, WR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung von WR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit WR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber WR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
8.2. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Frist aus 8.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
8.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ‚WR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WR beruhen.
8.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
8.5. Die Verjährung nach Ziffer 8.3 und 8.4 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
9.1. WR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände¬rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
9.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn WR nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9.3. WR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass WR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und WR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
10.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen WR im Ausland für die Haftung von WR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3. Der Kunde kann WR nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von WR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WR vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2010.

2012

Reiseveranstalter ist: 
Ute Wirth
Omnibusreisen
Allmannsweierer Hauptstr. 10a
77963 Schwanau
Telefon 07824 2520
Telefax 07824 645921